Für die Zukunft unserer Werkstätten
Dokumentation
01 KONZEPTE BERUFLICHER BILDUNG IM ARBEITSBEREICH
- Ausgangssituation
- Das NBS-Projekt
- Die Entscheidung: QE-NBS bei der GPS
- Stolpersteine
- Projektstart
- Erste Phase der QE-Schulung
- Entwicklungen der QE-Schulung 2016 – 2018
- QE-Workshop
- Zweite Phase der QE-Schulung
- Inhalte der QE-Schulung
- Zukünftige Entwicklung
- Technische Entwicklungen
02 GEWALTPRÄVENTION IN WERKSTÄTTEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN
- Grundlagen zum Gewaltschutzkonzept
- Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt: Von der Präventionsordnung zum Verhaltenskodex
- Pädagogische Prävention
- Pädagogische Intervention
- Interventionsstrategien bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
- Blitzlicht & Auswertung
Die beiden Studien des BMFSFJ und des BMAS zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Merkmal Behinderung/gesundheitliche Beeinträchtigung und Gewalt auf (vgl. BMAS 2013: 122; vgl. BMFSFJ 2013: 217). So haben Frauen mit Behinderung nicht nur per se ein höheres Risiko Opfer von Gewalt zu werden, sondern frühere Gewalterfahrungen erhöhen auch das Risiko für das Auftreten von gesundheitlichen Schwierigkeiten oder Behinderungen im weiteren Lebensverlauf (vgl. BMFSFJ 2013: 217).
2 Risikobereich Personalpolitik
Nur wenige Arbeitsfelder bergen ein so hohes Risiko für Fachkräfte auszubrennen oder zynische Grundhaltungen zu entwickeln, wie der soziale Bereich (vgl. (Kölch und Fegert 2018: 128 – 129). Eine Möglichkeit, derartigen Entwicklungen vorzubeugen, besteht in einer klug umgesetzten Personalentwicklung. Ein wesentliches Element der Personalentwicklung stellt die Qualifizierung von Fachkräften dar (vgl. Witte et al. 2018: 138).
Mit dieser werden im Hinblick auf das Themengebiet „Gewaltprävention“ mindestens zwei Ziele verfolgt. Zum einen hat sich gezeigt, dass Fachkräfte die im Bereich der Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlichen Gewalt fort- und weitergebildet sind, über eine größere Handlungssicherheit mit dem Thema verfügen und ggf. schneller zur Aufdeckung und Beendigung von Gewaltdynamiken beitragen können. Zum anderen bedeutet Qualifikation für Fachkräfte eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und damit ein wesentliches Element der Burn-Out-Prophylaxe (vgl. Witte et al. 2018: 138).
3 Risikobereich Betreuungsverhältnisse
Das Risiko, Gewalt zu erleiden, erhöht sich für Menschen mit Behinderung in institutionellen Kontexten erheblich. Als Gründe hierfür werden der geringe Schutz der Intimsphäre sowie die häufige Angewiesenheit auf Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen aufgeführt, die mit einer erhöhten Abhängigkeit von einer größeren Anzahl an Personen einhergehen (Bienstein/Verlinden 2018: 481).
Aus der Abhängigkeit resultiert ein nur schwer aufzulösendes Machtgefälle zwischen Fachkräften und Beschäftigten (Römisch 2017: 107; Dederich 2007:148). Diese bilden unabhängig von ihrer Bewertung die zentrale Ursache für sexuelle Übergriffe in Einrichtungen, denn Täter*innen können sie leicht ausnutzen, um potenzielle Opfer zu manipulieren oder zu erpressen (Römisch 2017: 108).
4 Risikobereich Organisationskultur (Fehlerkultur, Beteiligung, Beschwerdemanagement)
In allen Organisationen bestehen formelle und informelle Strukturen nebeneinander. Informelle Strukturen können eigene Kommunikationswege, Hierarchien und Sanktionssysteme aufweisen. Aus gewaltpräventiver Perspektive können sich formelle und informelle Strukturen einander ergänzen, sich gegenseitig korrigieren und auf diese Weise die Entstehung von Gewalt begrenzen. Sie können sich aber auch widersprechen, zu problematischen Konflikten führen und auf diese Weise das gewalttätige Verhalten einzelner Personen begünstigen.
PDF Messkriterien | 0,2 MB
PDF Gesprächsleitfaden | 0,1 MB
PDF Gesprächsleitfaden einfache Sprache | 0,3 MB
- Hochzuverlässigkeitsorganisationen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Was heißt Risiko aus Perspektive der Gewaltprävention?
- Organisationsbezogene Gewaltprävention in der WfbM
- Erfolgskriterien der Konzeptentwicklung
- (Partizipative) Methoden der Risikoanalyse und Konzeptentwicklung
- Erfolgskriterien der Konzeptumsetzung
In der Regel steht:
Die Ein-Richtungen für Menschen mit
Behinderung müssen die Menschen vor Gewalt
schützen.
Die Regel steht in dem Sozial-Gesetz-Buch 9.
Man sagt auch SGB 9.
In der Regel steht:
Die Einrichtungen müssen einen Plan machen.
In dem Plan steht zum Beispiel:
Wie können wir Gewalt in der Werkstatt
verhindern?
Was tun wir, wenn es in der Werkstatt doch zu
Gewalt gekommen ist?
Das schwere Wort für den Plan ist:
Gewalt-Schutz-Plan oder
Gewalt-Schutz-Konzept.
Vorwort
1. Was ist Gewalt?
2. Welche Formen von Gewalt gibt es?
3. Was kann man in unserer Werkstatt gegen Gewalt tun?
A Die Grund-Rechte von Betreuungs-Kräften (Fach- und Assistenz-Kräften) sowie von Beschäftigten achten
Exkurs 1:
BDie UN-Behinderten-Rechts-Konvention in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen umsetzen
Exkurs 2:
C In der Werkstatt gut mit Nähe und Distanz umgehen
D Betreuungs-Kräfte und Beschäftigte in der Werkstatt vor Gewalt schützen
Schlusswort
PDF Gewaltschutzkonzept Lebenshilfe Eberswalde in Leichter Sprache | 1,0 MB
- Vorwort
- Unsere Leitsätze
- Begriffe und Ausprägungen von Gewalt
- Präventionskonzept
- Interventionskonzept
- Anhänge & Literatur
PDF Grenzachtung – Präventions- und Interventionskonzept | 0,6 MB
03 TEILHABE- UND GESAMTPLANVERFAHREN. WAS KOMMT NACH DEM FACHAUSSCHUSS?
- Das Bundesteilhabegesetz – Ziel und Ausrichtung
- Vortrag ITP, Impulsreferat Sascha Flick
- Selbstbestimmung als ethische Grundannahme
- Assistenz
- Persönliche Zukunftsplanung
- Planungsformate für Unterstützerkreise – Persönliche Lagebesprechung
- Fallbeispiel
- Ausblick auf weitere Methoden persönlicher Zukunftsplanung
- Wie können Methoden persönlicher Zukunftsplanung im Werkstattsetting Anwendung finden, Diskussion
PDF Bedarfsermittlung & Zielplanung mit Beschäftigten | 0,6 MB