Meilensteine
Erfolgreiche Interventionen zur Weitergewährung der Vergütungssätze während der Corona-Pandemie
Ratifizierung der Kooperations- und Zielvereinbarung zwischen MASGF, LASV, Integrationsamt, LAG WfbM und LAG WR Brandenburg
Inkrafttreten der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG); Einführung des Budgets für Arbeit
Mandat für den LAG-Vorstand zur Verhandlung der Fortschreibungssätze für die Vergütung der Beruflichen Bildung mit der zuständigen Regionaldirektion der Arbeitsagentur
Regelmäßiger Fachaustausch und externe Beratung zu Einzelvergütungsverhandlungen von Werkstattträgern
Verbindliche Einführung der Durchführungskonzeptionen für die Berufsbildungsbereiche auf der Grundlage der Vorgaben der Arbeitsagentur Einführung der Zertifizierungspflicht für die Berufliche Bildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Erfolgreicher Abschluss eines Musterschiedsstellenverfahrens der Lebenshilfe Zehdenick zum Verbleib des Kostenanteils für das Mittagessen im Vergütungssatz
Gründungsveranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG WR) Brandenburg
Erstmaliges Nachbarschaftstreffen der LAG-Vorstände aus Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Thüringen und Brandenburg Gemeinsam mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hamburg ist dies ein inzwischen regelmäßiges und etabliertes Format
Einführung verbindlicher Leistungstypen für Werkstätten für behinderte Menschen (LT 10 und LT 11)
Trennung der Werkstattleistungen in Teilhabe am Arbeitsleben (AB) und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (FBB)
Einführung des Arbeitsförderungsgeldes (AföG)
Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch IX; Begriffsumstellung von „Werkstatt für Behinderte“ in „Werkstatt für behinderte Menschen“ und „Arbeitstrainingsbereich“ in „Berufsbildungsbereich“
Erste Vergütungsverhandlungen von prospektiven Entgeltsätzen mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
2000 Menschen aus den Brandenburger Werkstätten demonstrieren vor dem Landtag in Potsdam für eine Fortsetzung des Investitionsprogramms und auskömmliche Vergütungssätze in den Werkstätten
Gründung einer Auftragsbeschaffungs- und Vertriebsgesellschaft der LAG, seit 1996 geführt als Gemeinnützige Auftrags- und Vertriebsgesellschaft mbH (Liquidation im Jahr 2001)
Bewilligung erster Förderanträge für Werkstattneubauten Frankfurt (Oder), Kyritz und Templin
Festlegung verbindlicher Einzugsgebiete im Rahmen der Netzplanung unter der Federführung des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Gesundheit Brandenburg (MASGF)
Gründungsversammlung der LAG WfbM Brandenburg in der Rechtsform als eingetragener Verein (e.V.)
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